Kosten & Recht

KI-Schulung Pflicht: Was der AI Act von KMU verlangt

KI-Schulung Pflicht nach Art. 4 AI Act: was KMU seit dem Digital Omnibus 2026 wirklich tun müssen. Mit Doku-Vorlage, Fristen und Kosten.

von Linh Phung Hoangveröffentlicht 13 Min. Lesezeit
Inhalt

Ist eine KI-Schulung Pflicht? Einen Pflichtkurs mit Zertifikat schreibt das Gesetz nicht vor. Artikel 4 der KI-Verordnung (EU AI Act) verlangt aber von jedem Unternehmen, das KI beruflich einsetzt, Maßnahmen, die die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden fördern. Das gilt seit Februar 2025, auch für ChatGPT im Büro. Der Digital Omnibus hat die Pflicht im Juli 2026 entschärft, aber nicht gestrichen.

Aktualisiert: Oktober 2026. Rechtsstand: KI-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 und deutsches KI-MIG, geprüft am 16. Oktober 2026.

Ich bin Linh Phung Hoang, Full-Stack-Entwickler aus Berlin mit acht Jahren Berufserfahrung. Zuletzt habe ich RAG- und Agenten-Produkte gebaut, heute automatisiere ich Büroprozesse kleiner und mittlerer Unternehmen mit KI. Bevor ich einen KI-Ablauf baue, kläre ich mit dem Team, wer welche KI nutzt und was dabei schiefgehen kann. Genau das verlangt Artikel 4 im Kern. Hier lesen Sie, wie Sie das mit wenig Aufwand erledigen und belegen.

Wenn Sie KI nicht nur regelkonform nutzen, sondern damit Abläufe automatisieren wollen: Im kostenlosen Prozess-Check schauen wir gemeinsam auf einen konkreten Prozess.

Ist eine KI-Schulung Pflicht? Die kurze Antwort

FrageAntwort
Gilt das für meinen Betrieb?Ja, sobald jemand in Ihrem Auftrag KI beruflich nutzt, egal wie groß der Betrieb ist. ChatGPT, Copilot oder ein KI-Übersetzer reichen.
Seit wann?Seit dem 2. Februar 2025. Die Aufsicht durch die Behörden läuft seit August 2026.
Muss es eine Schulung sein?Nein. Gefordert sind „Maßnahmen“: Einweisung, Online-Kurs, Nutzungsregel mit Beispielen oder eine Kombination.
Brauche ich ein Zertifikat?Nein.
Muss jede Person ein bestimmtes Niveau erreichen?Nein, seit der Änderung 2026 ausdrücklich nicht.
Gibt es ein Bußgeld?In Deutschland derzeit keinen eigenen Bußgeldtatbestand für Artikel 4. Das Risiko liegt bei Haftung und Aufsicht.
Muss ich dokumentieren?Nicht ausdrücklich, aber ohne Dokumentation können Sie nichts belegen.

Was steht in Artikel 4 der KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtete Anbieter und Betreiber ursprünglich, „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ihr Personal über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt. Was „ausreichend“ heißt, blieb offen. Viele Seiten zum Thema zitieren bis heute diese alte Fassung.

Mit der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, lautet Absatz 1 jetzt so:

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind (…). Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“

PunktFassung 2024Fassung seit 27. Juli 2026
Kern der PflichtAusreichende KI-Kompetenz „nach besten Kräften sicherstellen“Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen
Ziel-Niveau„ausreichend“, nicht definiertausdrücklich kein garantiertes Niveau pro Person
Wer, für wen, MaßstabAnbieter und Betreiber, für Personal und andere Personen in ihrem Auftrag, gemessen an Kenntnissen, Erfahrung und Einsatzkontextunverändert
Rolle des Staatesin Artikel 4 nicht geregeltKommission und Mitgliedstaaten unterstützen, besonders KMU

Für Sie heißt das dreierlei. Erstens: Nichtstun bleibt ein Verstoß. Zweitens: Der Maßstab ist Ihr Kontext, also welche Tools Ihre Leute wofür nutzen und wen das Ergebnis betrifft. Drittens: Niemand prüft das Wissen Ihrer Leute wie bei einer Führerscheinprüfung. Prüfbar ist, ob Sie sich nachvollziehbar gekümmert haben.

„Andere Personen“ sind Menschen, die nicht bei Ihnen angestellt sind, aber in Ihrem Auftrag mit KI arbeiten. Die EU-Kommission nennt in ihrem FAQ zur KI-Kompetenz (Stand 27. Juli 2026) Auftragnehmer, Dienstleister und sogar Kunden. Im KMU-Alltag sind das vor allem Freelancer, Leiharbeitskräfte und die externe Agentur, die Ihre Social-Media-Texte mit KI schreibt.

Für wen gilt die KI-Kompetenz-Pflicht: Anbieter oder Betreiber?

Die KI-Verordnung kennt zwei Rollen, die hier zählen:

  • Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet (Art. 3 Nr. 4). Rein private Nutzung ist ausgenommen.
  • Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt (Art. 3 Nr. 3).

Fast alle kleinen Betriebe sind Betreiber. Interessant wird es, wenn Sie sich einen eigenen Chatbot oder Telefonassistenten bauen lassen und ihn unter Ihrem Namen einsetzen. Dann können Sie selbst als Anbieter gelten. Wenn ich so etwas für einen Betrieb baue, klären wir diese Rollenfrage vor dem Start und halten sie schriftlich fest.

SituationRolleArtikel 4 relevant?
Team nutzt ChatGPT, Copilot oder DeepL für Texte und ÜbersetzungenBetreiberJa. Die EU-Kommission bestätigt das für ChatGPT ausdrücklich.
Fertiger KI-Telefonassistent eines AnbietersBetreiberJa
KI-Belegerkennung in der BuchhaltungssoftwareBetreiberJa, für die Personen, die damit arbeiten
Eigener Chatbot, gebaut im Auftrag, läuft unter Ihrem Namenmöglicherweise AnbieterJa, dazu kommen Anbieterpflichten wie Art. 50 Abs. 1
Mitarbeiterin nutzt KI am Wochenende privatkeineNein
Mitarbeiter schreibt Kundenmails mit privatem KI-Accountrechtlich nicht abschließend geklärtPraktisch ja: regeln statt ignorieren

Die letzte Zeile ist eine typische Lücke. Ein häufiges Szenario: Offiziell nutzt niemand KI, tatsächlich formuliert jemand im Büro Angebotstexte längst mit einem privaten Account. Das ist kein Vorwurf an die Leute. Es zeigt nur, dass Ihr Verzeichnis bei der Frage beginnt, was tatsächlich genutzt wird, nicht bei dem, was offiziell eingeführt wurde.

Was bedeutet ausreichende KI-Kompetenz für einen Betrieb mit 10 Leuten?

KI-Kompetenz definiert die Verordnung als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI sachkundig einzusetzen und sich ihrer Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein (Art. 3 Nr. 56). Wie Sie dahin kommen, legt das Gesetz nicht fest. Die Bundesnetzagentur schlägt auf ihrer Seite zur KI-Kompetenz ein Stufenmodell vor. Übersetzt auf einen kleinen Betrieb sieht das so aus:

StufeFür wenInhalteFormat (Vorschlag)Zeit pro Person (Annahme)
1 Grundlagenalle, die KI nutzenWas ein Sprachmodell kann und nicht kann, erfundene Fakten, welche Daten tabu sind, Ergebnis prüfeninterne Runde oder kostenloser Online-Kurs1 bis 2 Stunden
2 Tool und Ablaufwer ein bestimmtes Tool nutztfreigegebene Tools, was hinein darf, Prüfschritt, Kennzeichnung, Fehler meldenEinweisung am echten Beispieletwa 1 Stunde pro Tool
3 VerantwortungGeschäftsführung, wer Tools einführt oder Abläufe automatisiertAnbieter oder Betreiber, Datenschutz und AVV, Transparenzpflichten, Risiken automatisierter Abläufevertiefender Kurs, extern oder online3 bis 8 Stunden

Beispiel zur Veranschaulichung, kein Kundenfall: ein Elektrobetrieb mit zehn Leuten. Zwei Personen im Büro nutzen ChatGPT für Angebotstexte und die KI-Belegerkennung der Buchhaltungssoftware. Die Chefin testet einen Telefonassistenten. Die sechs Monteure nutzen keine KI. Angemessen wäre Stufe 1 für die drei Nutzenden, Stufe 2 für das Büro (Angebote, Belege) und für die Chefin (Telefon) sowie Stufe 3 für die Chefin. Die Monteure brauchen keine Schulung, aber einen Satz in der Nutzungsregel: keine Kundendaten in private KI-Apps.

Was in fast jede Grundschulung gehört

  • Erfundene Fakten: Sprachmodelle formulieren falsche Preise, Normen oder Paragrafen sehr überzeugend. Alles mit Außenwirkung liest ein Mensch gegen.
  • Datenregeln: Welche Daten in welches Tool dürfen. Kunden-, Gesundheits- oder Mandantendaten nur in freigegebene Tools mit Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Details in der Checkliste für DSGVO-konforme KI.
  • Versteckte Anweisungen: Liest eine KI E-Mails oder PDFs, können darin Befehle an die KI stecken (Prompt-Injection). Deshalb löst KI keine Zahlungen, Löschungen oder Versandaktionen ohne Freigabe aus.
  • Kennzeichnung: Wann KI-Inhalte offengelegt werden müssen (siehe Abschnitt zu Artikel 50).
  • Verbote: KI zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist seit Februar 2025 verboten (Art. 5 Abs. 1 Buchst. f).
  • Ansprechperson: Wen man fragt und wo man Fehler meldet.

Wer ohnehin jährlich zum Datenschutz unterweist, hängt die KI-Einheit am besten dort an. Die Themen überschneiden sich stark.

Was Sie nicht brauchen

Die Bundesnetzagentur schreibt ausdrücklich, dass die Verordnung keine standardisierten Trainings, keine (externen) Zertifizierungen und keinen KI-Beauftragten verlangt. Die EU-Kommission ergänzt, dass Sie das KI-Wissen Ihrer Leute nicht messen müssen. Sie hält aber den bloßen Verweis auf Bedienungsanleitungen für nicht ausreichend.

Wo Schulung allein nicht reicht

Aus meiner Arbeit an Automatisierungen: Die wirksamste Schutzmaßnahme ist der Ablauf, nicht das Seminar. Wenn KI ein Angebot vorformuliert, gibt ein Mensch es frei. Wenn die KI bei einer Belegzuordnung unsicher ist, also unter einer vorher festgelegten Sicherheitsschwelle liegt, landet der Fall bei einer Person statt im System. Nicht automatisieren würde ich verbindliche Zusagen an Kunden, Zahlungsfreigaben, Kündigungen, seltene Sonderfälle und alles mit sensiblen Daten ohne geklärte Rechtsgrundlage. Wie man solche Abläufe aufbaut, steht im Leitfaden Prozessautomatisierung mit KI für KMU.

KI-Kompetenz-Nachweis: Vorlage für kleine Betriebe

Ein Nachweis ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Bundesnetzagentur empfiehlt aber, Maßnahmen so zu dokumentieren, dass Sie die Einhaltung jederzeit zeigen können: Art, Inhalt, Umfang und Teilnehmende, dazu regelmäßige Überprüfung und Auffrischung. Die EU-Kommission nennt ein internes Verzeichnis der Schulungen ausdrücklich als Möglichkeit. Für einen kleinen Betrieb schlage ich drei Dokumente vor. Kopieren Sie die Tabellen in Ihre Tabellenkalkulation.

Teil 1: KI-Verzeichnis

ToolZweckWer nutzt esWas darf hineinPrüfschrittRolleAVV
Chat-Assistent (z. B. ChatGPT, Copilot)Angebotstexte, E-Mail-EntwürfeBüro, 2 Personenkeine Gesundheitsdaten, keine BankdatenMensch liest vor VersandBetreiberja / nein
KI-BelegerkennungBelege vorkontierenBuchhaltungEingangsrechnungenStichprobe, unsichere Fälle manuellBetreiberja / nein

Teil 2: Nachweis der Maßnahmen

DatumMaßnahmeInhaltDauerTeilnehmendeDurchgeführt vonNächste Auffrischung
20.10.2026Interne Runde, Stufe 1erfundene Fakten, Datenregeln, Prüfpflicht90 Min.A. B., C. D., E. F.Geschäftsführungbei neuem Tool, spätestens 10/2027

Teil 3: Nutzungsregel (eine Seite). Sie enthält die freigegebenen Tools, die verbotenen Daten, die Pflicht zum Gegenlesen, die Kennzeichnungsregel und eine Ansprechperson. Jede Person bestätigt mit Datum, dass sie die Regel kennt.

So setzen Sie das in einem Monat um:

  • KI-Verzeichnis anlegen, auch KI-Funktionen in vorhandener Software (30 bis 60 Minuten)
  • Rolle je Tool klären: Betreiber oder Anbieter
  • Nutzungsregel schreiben und freigeben
  • Stufe 1 für alle Nutzenden, Stufe 2 je Tool
  • Maßnahmen dokumentieren und einen Termin für die Auffrischung setzen

Haben Sie einen Betriebsrat, binden Sie ihn früh ein. Über die Planung von Arbeitsabläufen „einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz“ ist er zu unterrichten (§ 90 BetrVG), bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen bestimmt er mit (§ 98 BetrVG).

Welche Strafen drohen? Sanktionen, Haftung und aktuelle Fristen

Aufsicht: Zuständig ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur. Das regelt das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), BGBl. 2026 I Nr. 223. Laut EU-Kommission beaufsichtigen die nationalen Behörden Artikel 4 ab August 2026.

Bußgeld: Das KI-MIG listet in § 15 die Verstöße, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden können, und verweist in § 16 auf die Bußgelder der KI-Verordnung (Art. 99 Abs. 3 bis 5). Artikel 4 steht in keiner der beiden Listen. Stand heute gibt es in Deutschland also kein Bußgeld speziell für fehlende KI-Kompetenz. Die Bundesnetzagentur hat trotzdem Aufsichtsbefugnisse (§ 11 KI-MIG) und kann bei Verstößen tätig werden.

Haftung: Das größere Risiko liegt im Schadensfall. Die Bundesnetzagentur schreibt: „Ein Mangel an KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden.“ Schickt Ihr Büro ein Angebot mit einer von der KI erfundenen Gewährleistungszusage raus, wird die Frage gestellt, ob Sie Ihre Leute angemessen eingewiesen haben.

Transparenz: Anders als Artikel 4 sind Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 bußgeldbewehrt: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag (Art. 99 Abs. 4 Buchst. g und Abs. 6). Zudem müssen die Mitgliedstaaten bei Sanktionen die Interessen und das wirtschaftliche Überleben von KMU berücksichtigen (Art. 99 Abs. 1 in der neuen Fassung).

DatumWas gilt
2. Februar 2025Artikel 4 (KI-Kompetenz) und die Verbote nach Artikel 5
27. Juli 2026Digital Omnibus in Kraft, Artikel 4 neu gefasst
29. Juli 2026KI-MIG in Kraft, Bundesnetzagentur zentrale Aufsicht
2. August 2026Allgemeiner Geltungsbeginn, darunter die Transparenzpflichten nach Artikel 50
2. Dezember 2026Frist für Anbieter generativer KI, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt war, für die maschinenlesbare Markierung (Art. 50 Abs. 2). Zudem gelten neue Verbote in Artikel 5, etwa für sexualisierte Deepfakes ohne Einwilligung.
2. Dezember 2027Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III, etwa bei Bewerberauswahl oder Kreditwürdigkeitsprüfung (verschoben vom 2. August 2026)
2. August 2028Hochrisiko-KI nach Anhang I, also KI in regulierten Produkten

Für die meisten kleinen Betriebe zählen davon Artikel 4 und Artikel 50. Hochrisiko-Pflichten betreffen Sie erst, wenn Sie KI etwa zur Vorauswahl von Bewerbungen einsetzen. Prüfen Sie die Fristen am Tag Ihrer Umsetzung erneut, die EU hat sie bereits einmal verschoben.

Welche Transparenzpflichten gelten seit August 2026?

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50. Die Bundesnetzagentur fasst die Transparenzpflichten nach Rollen zusammen. Für einen kleinen Betrieb sind vier Fälle relevant:

  • Chatbot oder Telefonassistent: Menschen müssen erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, außer es ist offensichtlich (Art. 50 Abs. 1). Formal ist das eine Anbieterpflicht. Prüfen Sie trotzdem, ob die Begrüßung Ihres Systems das sagt, zum Beispiel: „Guten Tag, Sie sprechen mit dem digitalen Assistenten der Firma Muster. Ich bin eine KI und nehme Ihr Anliegen auf.“ Mehr dazu im Beitrag zum KI-Telefonassistenten mit Anbietern, Kosten und Rechtslage.
  • Deepfakes: KI-Bilder, -Videos oder -Audios, die real existierenden Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken, müssen Sie als Betreiber offenlegen (Art. 50 Abs. 4). Bei erkennbar künstlerischen oder satirischen Werken reicht ein Hinweis in angemessener Form, der das Werk nicht stört.
  • KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: Kennzeichnungspflichtig, außer ein Mensch hat sie geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung. Wer Texte vor der Veröffentlichung prüft und als Unternehmen dafür einsteht, fällt in der Regel unter diese Ausnahme.
  • Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung: Betroffene müssen informiert werden (Art. 50 Abs. 3). Am Arbeitsplatz ist Emotionserkennung ohnehin verboten.

Der Hinweis muss klar erkennbar sein und spätestens bei der ersten Interaktion kommen (Art. 50 Abs. 5). Nehmen Sie diese Fälle in Stufe 2 der Schulung auf. Dort entscheidet sich, ob jemand im Alltag daran denkt.

KI-Schulung intern oder extern: Optionen und Kosten

OptionKostenPasst, wenn
Interne Runde, geleitet von Geschäftsführung oder einer KI-erfahrenen Personnur Arbeitszeitwenige Tools, klare Abläufe
KI-Campus oder Elements of AI auf Deutschkostenlose Kurse (Stand Oktober 2026, bitte prüfen)Stufe 1 im Selbststudium
Mittelstand-Digital Zentrenkostenfreie Angebote für KMU, laut Bundesnetzagentur rund 100 KI-TrainerWorkshops und neutrale Beratung
Kommerzielle KurzschulungBeispiel: eRecht24 bewirbt eine 2-Stunden-Schulung für 99 Euro zzgl. USt. pro Person (Stand Oktober 2026, bitte prüfen)rechtlicher Überblick für Stufe 1 und 3
Workshop zu Ihren eigenen AbläufenAngebot einholenwenn KI in konkrete Prozesse eingebaut wird

Kein allgemeiner Kurs kennt Ihre Tools, Ihre Daten und Ihre Kunden. Stufe 2 bleibt deshalb fast immer intern.

Beispielrechnung, Annahmen: 10 Mitarbeitende, davon 6 mit KI-Nutzung. Interne Kosten 45 Euro pro Arbeitsstunde inklusive Lohnnebenkosten (bitte durch Ihren eigenen Satz ersetzen). Stufe 1 dauert intern 1,5 Stunden, extern 2 Stunden. Stufe 3 nur für die Geschäftsführung.

PostenVariante internVariante mit externem Kurs
Stufe 1, 6 Personen9 Stunden12 Stunden plus 6 × 99 Euro
Stufe 2, Tool-Einweisung6 Stunden6 Stunden
Stufe 3, Geschäftsführung4 Stunden4 Stunden
Vorbereitung und Dokumentation4 Stunden2 Stunden
Summe Arbeitszeit23 Stunden, ca. 1.035 Euro24 Stunden, ca. 1.080 Euro
Kursgebühren netto0 Euro594 Euro
Gesamt im ersten Jahrca. 1.035 Euroca. 1.674 Euro

Der größte Kostenblock ist die Arbeitszeit, nicht die Kursgebühr. Wählen Sie das Format danach, wer Ihrem Team die eigenen Tools am besten erklären kann. Wie andere Mittelständler KI organisatorisch einführen, beschreibt der Praxisleitfaden KI im Mittelstand.

Mythen-Check: Was über die KI-Kompetenz-Pflicht falsch kursiert

BehauptungStimmt das?
„Ohne Zertifikat drohen Bußgelder.“Nein. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, und für Artikel 4 gibt es in Deutschland derzeit keinen eigenen Bußgeldtatbestand.
„Der Omnibus hat die Pflicht abgeschafft.“Nein. Er hat sie abgeschwächt. Maßnahmen bleiben Pflicht.
„Das betrifft nur Firmen, die KI entwickeln.“Nein. Reine Nutzer sind als Betreiber erfasst.
„Wir nutzen gar keine KI.“Prüfen Sie Ihre Software und fragen Sie Ihr Team. KI steckt oft in Funktionen, die niemand als KI wahrnimmt.

Fazit: Kleiner als befürchtet, aber nicht optional

Die KI-Schulungspflicht ist kleiner, als viele Seminarangebote nahelegen, und größer, als die Schlagzeilen zum Omnibus vermuten lassen. Für einen kleinen Betrieb heißt sie: wissen, wer welche KI nutzt, Regeln aufschreiben, kurz einweisen, dokumentieren und bei neuen Tools auffrischen. In der Beispielrechnung sind das gut 20 Arbeitsstunden im ersten Jahr für zehn Leute.

Ihr nächster Schritt: Legen Sie diese Woche das KI-Verzeichnis aus der Vorlage an. Wenn Sie dabei merken, dass ein Ablauf eigentlich automatisiert gehört, schauen wir ihn uns gemeinsam an. Auf der Seite zur KI-Prozessautomatisierung können Sie den kostenlosen Prozess-Check anfragen: Konditionen besprechen wir im Gespräch.

Häufige Fragen

Ist eine KI-Schulung für alle Mitarbeitenden Pflicht?

Nein. Die Pflicht betrifft Personen, die in Ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, dazu zählen auch Freelancer oder Leiharbeitskräfte. Wer keine KI nutzt, braucht keine Maßnahme, ein kurzer Hinweis zu privaten KI-Accounts ist trotzdem sinnvoll.

Brauche ich ein Zertifikat als KI-Kompetenz-Nachweis?

Nein. Weder die KI-Verordnung noch die Bundesnetzagentur verlangen ein Zertifikat. Üblich und von der EU-Kommission ausdrücklich genannt ist eine interne Dokumentation der Maßnahmen mit Datum, Inhalt und Teilnehmenden.

Gilt die KI-Kompetenz-Pflicht auch, wenn wir nur ChatGPT nutzen?

Ja. Wer ChatGPT oder ein ähnliches Tool beruflich nutzt, ist Betreiber eines KI-Systems. Die EU-Kommission nennt genau dieses Beispiel und erwartet mindestens, dass Mitarbeitende Risiken wie erfundene Fakten kennen.

Was droht, wenn wir nichts tun?

Ein eigenes Bußgeld für Artikel 4 sieht das deutsche KI-MIG derzeit nicht vor. Die Bundesnetzagentur beaufsichtigt die Pflicht aber seit August 2026, und fehlende KI-Kompetenz kann bei einem Schaden als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden.

Hat der Digital Omnibus die KI-Schulungspflicht abgeschafft?

Nein. Seit dem 27. Juli 2026 müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern, aber kein bestimmtes Niveau pro Person mehr garantieren. Die Pflicht selbst gilt unverändert seit dem 2. Februar 2025.

Wie oft muss die KI-Schulung wiederholt werden?

Einen festen Turnus gibt es nicht. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und aufzufrischen, wenn sich Tools, Einsatzzwecke oder die Technik ändern. Ein praktikabler Rhythmus: bei jedem neuen Tool und einmal im Jahr.

// erstgespräch

Welchen Ablauf wollen Sie loswerden?

Schreiben Sie mir in zwei, drei Sätzen, welcher Prozess Sie gerade Zeit kostet. Ich melde mich mit einer ehrlichen Einschätzung, ob und wie er sich automatisieren lässt, und mit einem Vorschlag für ein Erstgespräch.

▸ hello@codevagabond.com